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240-Stunden-Transit ohne Visum: Voraussetzungen und Reiseplanung für einen 10-tägigen Aufenthalt (aktualisiert im August 2026)

Von PandaTrip Editorial · 3 Min. Lesezeit · Geprüft am 2026-09-06

Geprüft am 2026-09-06

Der 240-Stunden-Transit ohne Visum (10 Tage) ist eine der praktischsten Einreisebestimmungen, die China in den letzten Jahren eingeführt hat: Reisende mit einem Pass eines zugelassenen Land, die über China in ein Drittland oder eine Drittregion weiterfliegen, können sich bis zu 10 Tage ohne Visum aufhalten. Für Passagiere, die zwischen Europa bzw. Amerika und Südostasien, Japan oder Korea über China verkehren, bedeutet das: Eine reine Umstiegsreise lässt sich um einen echten Zwischenaufenthalt erweitern.

Die Liste der zugelassenen Länder wurde am 20. August 2026 erneut erweitert – neu dabei sind Vietnam und Kirgisistan, insgesamt jetzt 57 Länder: 40 in Europa (u. a. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, Spanien, Italien, die skandinavischen Länder); 6 in Amerika (USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile); 9 in Asien (Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, VAE, Katar, Indonesien, Vietnam, Kirgisistan); 2 in Ozeanien (Australien, Neuseeland).

Umsteigehinweise am Flughafen

Drei zwingende Voraussetzungen

  1. Reisepass: ein gültiger gewöhnlicher Reisepass auf Ihren Namen, noch mindestens 3 Monate gültig.
  2. Weiterflugticket: ein Ticket mit bestätigtem Datum und Sitzplatz in ein Drittland oder eine Drittregion. Achtung, „bestätigter Sitzplatz“ – Open-Tickets und Waitlist-Tickets qualifizieren sich nicht.
  3. Transitzweck: Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche und Besuche sind erlaubt; Tätigkeiten mit vorheriger Genehmigung wie Arbeit, Studium oder journalistische Recherchen sind nicht abgedeckt und erfordern weiterhin ein Visum.

Weder Abflug- noch Zielort müssen zu den 57 Ländern gehören. Wer beispielsweise mit einem US-Pass von Singapur über Peking nach Tokio fliegt, ist ebenfalls berechtigt.

Ein- und Aufenthaltsregeln

  • Einreise über einen der 65 für den internationalen Verkehr geöffneten Grenzübergänge in 24 Verwaltungseinheiten auf Provinzebene, Ausreise über einen anderen geeigneten Übergang – Shanghai rein, Peking raus ist kein Problem.
  • Die Aufenthaltsdauer wird ab 0 Uhr des Tages nach der Einreise gerechnet, maximal 240 Stunden. Wer am 1. Juni einreist, muss spätestens am 11. Juni wieder ausreisen.
  • Der Bewegungsradius ist auf das dem Grenzübergang zugeordnete Gebiet beschränkt (in der Regel die Provinz des Übergangs plus ausgewiesene Nachbarprovinzen und -städte); provinzenübergreifende Routen müssen im erlaubten Gebiet geplant werden.
  • Nutzen Sie bei der Einreise die Visumfrei-Transit-Spur der Grenzkontrolle und geben Sie an, dass Sie den 240-Stunden-Transit ohne Visum nutzen; nach Prüfung von Pass und Weiterflugticket werden Sie durchgewunken. Es gibt kein Visumantragsformular, dafür einen Einreisestempel im Pass.

Fluggesellschaften prüfen die Transitberechtigung meist schon beim Check-in; drucken Sie die Buchungsbestätigung des Weiterflugs aus oder halten Sie sie am Handy bereit. Wenn das Bodenpersonal mit der Regel nicht vertraut ist, bitten Sie es, sich mit der Grenzkontrolle abzustimmen – das ist Standardverfahren.

Es gibt außerdem den 24-Stunden-Transit ohne Visum für alle Nationalitäten: Solange Sie den Sperrbereich des Grenzübergangs nicht verlassen, ist unabhängig von der Nationalität kein Visum nötig. Um den Flughafen zu verlassen und in die Stadt zu fahren, müssen Sie unter die 240-Stunden-Regel fallen.

Drei klassische Modelle für die 10 Tage

  • Eine Stadt in Ruhe: Ein- und Ausreise über denselben Grenzübergang (z. B. Seoul–Shanghai–Bangkok); 10 Tage reichen locker für Shanghai samt den nahen Städten Suzhou und Hangzhou.
  • Zwei Städte kombiniert: Ein- und Ausreise über benachbarte Übergänge im erlaubten Gebiet, etwa Einreise in Peking, Ausreise in Shanghai, verbunden per Hochgeschwindigkeitszug.
  • Kombination über einen Landgrenzübergang: zuerst nach Hongkong fliegen, dann über den Landgrenzübergang Hongkong–Shenzhen einreisen (Landgrenzübergänge sind ebenfalls zulässig) und die Reise in Guangdong beginnen.

Planen Sie Puffer ein: Verfällt das Weiterflugticket durch eine Flugverspätung oder Umbuchung, erlischt auch die Berechtigung zum visumfreien Transit. Packen Sie den letzten Tag nicht zu voll.

Verhältnis zur 30-Tage-Visumfreiheit

Ein guter Teil der 57 Länder (Frankreich, Deutschland, Japan, Südkorea, Australien usw.) steht zugleich auf der Liste der 30-tägigen einseitigen Visumfreiheit; deren Staatsbürger nutzen besser direkt die 30-Tage-Visumfreiheit – längerer Aufenthalt und keine Beschränkung auf Provinzen. Der 240-Stunden-Transit ohne Visum richtet sich vor allem an Länder ohne 30-Tage-Status, allen voran USA, Kanada und Mexiko. Zu den Unterschieden und zur Abwägung zwischen beiden siehe „Leitfaden zur 30-Tage-Visumfrei-Politik Chinas“.

Häufige Fragen

Zählt ein Umstieg über Hongkong oder Macau als Weiterreise in ein Drittland oder eine Drittregion?

Ja. Hongkong, Macau und Taiwan sind eigene Ein- und Ausreisegebiete; eine Route wie Tokio–Shanghai–Hongkong–Bangkok fällt daher in der Regel unter den visumfreien Transit. Zeigen Sie beim Check-in und bei der Grenzkontrolle einfach Ihr bestätigtes Weiterflugticket vor; im Einzelfall gilt die Entscheidung der Grenzkontrolle vor Ort.

Wohin kann ich nach der Einreise mit dem 240-Stunden-Transit ohne Visum reisen?

Nur innerhalb des festgelegten Gebiets, in der Regel die Provinz des Grenzübergangs und benachbarte ausgewiesene Provinzen und Städte (bei Einreise über Shanghai meist Shanghai, Jiangsu, Zhejiang und Anhui). Der genaue Umfang richtet sich nach der von der Nationalen Einwanderungsbehörde veröffentlichten Zuordnung von Grenzübergang und Gebiet; ein Aufenthalt außerhalb gilt als rechtswidrig.

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